Reservierungen können ausschließlich schriftlich erfolgen, mündliche fernmündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitg wie vereinbart oder der vereinbarte Mietbetrag nicht vollständig vor Anreise überwiesen, kommt der Beherbergungsvertrag nicht zustande. Es besteht somit kein Anspruch des Gastes auf Beherbergung.
Im Falle einer Coronaerkrankung ist der Aufenthalt sofort abzubrechen und die Quaranträne zu Hause anzutreten.